Allgemeine Mietbedingungen – Kurzfassung

 

Mietbedingungen

Alle Vermietungen erfolgen auf der Grundlage unserer allgemeinen Mietbedingungen.

 Tagesmiete:

Ein Miettag entspricht einer Mietzeit von 24 Std. bei einer maximalen Betriebszeit von 8 Stunden. Sollte die max. Betriebszeit von 8 Std. überschritten werden, so werden die Überstunden anteilmäßig abgerechnet: Tagesmietpreis geteilt durch 8 Betriebsstunden ist der Preis jeder weiteren Mehrstunde. Sonn- und Feiertage werden nicht als Miettage berechnet.

 Kurzzeitmiete = ½ Miettag:

Bei Geräten, bei denen der Preis zusätzlich auch als ½ Tagesamietpreis angegeben ist, gilt folgendes: ½ Miettag entspricht einer Mietzeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Wochenendtarif:

Freitag 07:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr. Der Mietpreis für den Wochenendtarif ist der Preisliste zu entnehmen. Sonn- und Feiertage werden nicht als Miettage berechnet.

Rabatt:

Ab 5 Tagen Mietzeit gewähren wir 10 % Rabatt. Ab 10 Tagen Mietzeit gewähren wir 20 % Rabatt. Bei längerfristigen Mietzeiten bitten wir um Rücksprache. Verbrauchsstoffe wie z.B. Kraftstoffe, Diamantscheiben, Schleifmaterial, Anfahrzeiten und Arbeitszeiten sind nicht rabattierfähig.

Maschinenreinigung:

Eine evtl. notwendige Maschinenreinigung nach erfolgter Rückgabe wird nach Aufwand berechnet.

Mietnebenkosten:

Schärfen Motorsägen-Kette: 6,50 € inkl. MwSt  (Das Schärfen der Kette ist nur in einwandfreiem Zustand der Sägekette möglich. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine neue Kette berechnet.)

Preis je Liter Motomix: 4,38 € inkl. MwSt (nach Verbrauch)

Preis je Liter Kettenöl: 2,00 € inkl. MwSt (nach Verbrauch)

Haftung

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z. B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. Hierbei werden dem Mieter die Reparaturkosten berechnet. Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Das selbe gilt wenn der Mietgegenstand oder das Zubehör unbrauchbar gemacht wurde. In beiden Fällen werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienvorschriften sowie für Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte haftet der Mieter. Mitgelieferte Ladegeräte dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden. Um Schäden zu vermeiden ist, wenn keine Beaufsichtigung möglich ist, eine Abschaltung der Ladegeräte erforderlich. Für entstandene Schäden bei unsachgemäßer Benutzung oder bei unbeaufsichtigter Nutzung haftet der Mieter.

Beschädigung

Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet und repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist.

Mietvertrag

Art und Umfang der Mietmaschinen und des Zubehörs sowie die Konditionen für Mietpreise sowie die Zahlungsbestimmungen entnehmen Sie aus unserer Internetseite bzw. dem Gerätemietvertrag. Hier sind die allgemeinen Mietbedingungen geregelt. Werden anderweitige Abmachungen getroffen, so wird dies auf dem Ausgabeschein für Mietgeräte angegeben und mit einer Unterschrift bestätigt.

Sicherheit

Bei Abholung eines Mietgerätes benötigen wir Ihren Personalausweis, denn er wird für die Miete kopiert.

Transport

Alle Mietgeräte können wir Ihnen auch anliefern. Fragen Sie uns nach den jeweiligen Transportkosten zu Ihnen oder Ihrer Baustelle.

Kraftstoff

Stihl-Maschinen mit Zweitaktmotor dürfen nur mit STIHL Motomix betankt werden. Wenn Sie ein Stihl-Gerät leihen, erhalten Sie einen Kanister Motomix zum nachtanken. Handelt es sich um eine Kettensäge, liefern wir Ihnen auch das Kettenöl. Die Abrechnung von Motomix und Kettenöl erfolgt nach Verbrauch. Geräte mit Viertaktmotoren werden mit Super-Benzin betankt. Bei Übergabe der Maschinen sind diese betankt. Sie können die Maschinen wieder mit Super-Benzin tanken, anderenfalls berechnen wir Ihnen das Benzin nach Verbrauch.

Einweisung und Anwendung

Sie erhalten bei Abholung der Mietgeräte eine Einweisung in das jeweilige Gerät sowie die Bedienungsanleitung. Bitte beachten Sie, dass alle bei uns angebotenen Maschinen einer fachlichen Handhabung bedürfen. Die vorgeschriebene Schutzkleidung zu dem jeweiligen Gerät muss auf jeden Fall getragen werden. Die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zu den jeweiligen Geräten müssen getroffen werden. Wir informieren Sie gerne über die richtige Anwendung und die zu treffenden Schutzmaßnahmen.